ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER ALLGÄU MAIL GMBH

FÜR BRIEFE UND BRIEFÄHNLICHE SENDUNGEN

1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Privat- und Geschäftskunden über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen (nachfolgend: Sendungen) durch die allgäu mail GmbH (Heisinger Str. 14, 87437 Kempten, nachfolgend: AM) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen. Diese AGB umfassen insbesondere folgende Leistungen:

Beförderung von nationalen und internationalen Briefen und Postkarten,
Beförderung von werblichen inhaltsgleichen Briefen und Postkarten (Dialogpost, DialogpostEasy und Infobrief),
Beförderung von Bücher- und Warensendungen, adressierten Katalogen, adressierten Zeitungen und Zeitschriften und weiteren briefähnlichen Sendungen,
Beförderungen von Werbeantworten,
Wurfsendungen aller Art,
Einschreiben aller Art, Nachnahme, Anschriftenprüfung / -mitteilung, Nachsendung, Rückgabe, weitere Zusatzleistungen

Ergänzend zu diesen AGB gilt das jeweilige Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- oder Geschäftskunden in der jeweils gültigen Fassung.

2.Vertragsverhältnis

Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen AM und dem Auftraggeber begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von bedingungsgemäßen Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von AM oder der von ihr beauftragten Dienstleister nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger Weise nicht dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es AM frei,

die Annahme der Sendung zu verweigern, oder
eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben, oder
zur Abholung bereitzuhalten, oder
diese ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.

Das Recht von AM, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt.
Der Auftraggeber kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsabschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung und sofort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Ziff. 6 (Beförderungsausschluss) oder eine unter Abs. 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat.
Ansprüche aus derartigen Verträgen einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Auftraggeber gegen AM geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.

3.Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Auftraggebers von einem Ladeort oder mehreren Ladeorten zu dem vom Auftraggeber definierten Zielort oder zu den vom Auftraggeber definierten Zielorten.
Werden AM oder den von ihr beauftragten Dienstleistern Sendungen übergeben oder übernimmt AM Sendungen, die in Gebieten zuzustellen sind, die nicht von AM bedient werden und/oder von AM nicht bedient werden können, ermächtigt der Auftraggeber AM zu deren Weitergabe an andere Zustellunternehmen (z.B. Deutsche Post AG). Ziff. 2 Abs. 2 gilt entsprechend. In diesem Fall kommt ein Vertragsverhältnis des Auftraggebers über die Beförderung der Sendung(en) nur mit dem betreffenden anderen Zustellunternehmen (z.B. Deutsche Post AG) zustande. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt ggf. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Zustellunternehmens.
Der Auftraggeber erteilt AM und den von dieser eingesetzten Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die Vollmacht, sämtliche Postsendungen, welche bestimmungsgemäß oder nicht bestimmungsgemäß in den Betriebsablauf eines anderen Zustellunternehmens (z.B. Deutsche Post AG) gelangt sind, zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben, sollte dies erforderlich werden.

4.Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

Weisungen des Auftraggebers, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegten Form erfolgen (Zusatzleistungen). Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er AM nach Übergabe / Übernahme der Sendungen erteilt, soweit nicht die Umleitung oder Rückholung zwischen Abholung und Zustellung der Sendung gewünscht wird. Die §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
Dem Auftraggeber obliegt es, sich im Bedarfsfall von AM über Möglichkeiten informieren zu lassen, die sicher stellen, dass sein möglicher Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung seitens AM über die in Ziff. 10 getroffene Regelungen hinaus gedeckt sind.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass jede Sendung eine richtige Empfängeradresse und eine von außen erkennbare, den Absender bezeichnende Angabe aufweist. Er beachtet die Regeln der DIN 5008 über die Anschrift (Vollständiger Name, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort).
Der Auftraggeber hat die Sendungen so zu verpacken, dass sie als Ganzes oder Teile von ihr vor Verlust oder Beschädigung geschützt ist.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass auf den AM im Rahmen eines von diesen AGB erfassten Vertragsverhältnisses überlassenen Sendungen keinerlei Schriftzüge, Bilder, Logos und dergleichen aufgedruckt und/oder appliziert sind, die dazu führen können, dass AM aufgrund der Annahme, Kommissionierung, Beförderung und/oder Weiterleitung dieser Sendungen gegen Rechte Dritter verstößt und deswegen von diesen in Anspruch genommen werden kann. Der Auftraggeber stellt AM vollumfänglich von allen Ansprüchen frei, die Dritte in diesem Zusammenhang trotzdem gegen AM geltend machen. Diese Freistellung umfasst insbesondere Abmahn- und Gerichtskosten, Kosten der Rechtsverteidigung, Ordnungsgelder und/oder Vertragsstrafen.

5.Zustellung

Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderes zwischen AM und dem Empfänger vereinbart ist (insbes. Lagerung, Nachsendung) und der Auftraggeber keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die AM gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Postbevollmächtigter / Postempfangsbeauf- tragter) erfolgen. AM liefert Sendungen mit den Zusatzleistungen „Übergabe-Einschreiben“, „Nachnahme“ und „Eigenhändig“ nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung ab. AM behält sich vor, diesen Nachweis auch für andere Sendungen zu verlangen. Ein Nachweis wird nicht verlangt, wenn der Empfangsberechtigte persönlich bekannt ist.

Ist die Ablieferung einer Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, so kann sie mit Ausnahme von Sendungen mit der Zusatzleistung „Eigenhändig“ einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers, des Ehegatte und des Bevollmächtigten, der Inhaber oder Vermieter, der in der Anschrift angegebenen Wohnung, der Inhaber einer Postfach- oder Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen sowie andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Zu den Ersatzempfängern zählen außer bei „Einschreiben“ und „Nachnahme“ auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Sendungen mit der Zusatzleistung “Eigenhändig“ werden neben dem Empfänger nur einem besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.
Ist eine Ablieferung nach den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, so unternimmt AM einen zweiten Zustellversuch an dem nachfolgenden Werktag oder lässt diesen durch ein anderes Zustellunternehmen vor nehmen. Dies gilt auch dann, wenn AM beim ersten Zustellversuch eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist.
Unzustellbare Sendungen werden unter Berechnung des vereinbarten Entgelts an den Auftraggeber zurück befördert. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person i.S.d. Absätze 1 und 2 angetroffen, die Annahme verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung oder die Weigerung zur Zahlung eines Nachentgeltes oder des Nachnahmebetrages und die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung. Sendungen an Behörden, juristische Personen, Gesellschaften, Gemeinschaften oder an Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Behörden und Unternehmen gelten als unzustellbar, wenn AM gegenüber keine Person schriftlich zum Empfang bevollmächtigt ist.
Kann eine unzustellbare Sendung nicht in der in den Absätzen 1 bis 3 geregelten Weise abgeliefert oder an den Auftraggeber zurückgegeben werden, ist AM zur Öffnung berechtigt. Ist der Auftraggeber oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, ist AM nach Ablauf von sechs Wochen zur Veräußerung der Sendung berechtigt. Unverwertbares Gut kann AM vor Ablauf der Frist vernichten.
Bei falscher Schreibweise der Empfängeradresse, falschen oder fehlenden Angaben, Umzug, Tod, Verweigerung der Annahme oder dem Fehlen einer geeigneten Empfangsvorrichtung kann eine Zustellung nicht gewährleistet werden.
Sollte der Empfänger erkennbar verzogen sein, versucht AM, die korrekte Adresse zu ermitteln. Gelingt dies, stellt AM innerhalb des eigenen Zustellgebietes erneut zu. Wird eine korrekte Adresse ermittelt, behält sich AM vor, für die Adressermittlung ggf. eine Handling-Pauschale zu berechnen. Kann eine korrekte Adresse nicht ermittelt werden, gibt AM dem Auftraggeber die Sendung spätestens am Werktag, der auf den Tag der Adressermittlung folgt, zurück.
Die AM ist grundsätzlich nicht zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Liefertermins verpflichtet, soweit nicht für einzelne Sendungen im Preis- und Leistungsverzeichnis etwas anderes geregelt ist.
AM nimmt gewöhnlich Zustellungen im Zeitraum von Montag bis einschließlich Samstag vor, nicht dagegen an Sonn- und Feiertagen. AM behält sich aber vor, in Sonder- und Ausnahmefällen auch an Sonn- und Feiertagen Zustellungen vorzunehmen; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

6.Beförderungsausschluss

Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Lagerung oder Beförderung gegen gesetzliche Bestimmungen oder ein behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgefährdetes Gut),   Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
die lebende Tiere, einschließlich wirbelloser Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten;
deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen, insbesondere Sendungen, die leicht entzündliche, explosionsgefährliche, ätzende, umweltgefährdende, radioaktive und/oder infektiöse Stoffe enthalten; gleiches gilt für medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut, sofern dieses nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verpackt ist (§ 410 HGB bleibt unberührt);
die Bargeld oder andere Zahlungsmittel (insbes. Reiseschecks, Scheck- oder Kreditkarten), Edelmetalle oder ungefasste Edelsteine, Juwelen, Schmuck, Uhren, Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten, gültige Telefonkarten oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere enthalten, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren, II. Klasse) (zugelassen sind jedoch Briefmarken und Warengutscheine, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert in Höhe von EUR 25,00, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten).

Werden Sendungen gemäß Absatz 1 an AM oder die von ihr beauftragten Dienstleister übergeben oder von AM oder den von ihr beauftragten Dienstleistern ohne Kenntnis der fehlenden Beförderungsvoraussetzung in Obhut genommen, gehen sämtliche aus diesen Sendungen selbst und ihrer Beförderung sich ergebenden Gefahren zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt AM insoweit von jeglichen (Schadensersatz-) Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit Verstößen des Auftraggebers gegen die vorgenannten Beförderungsauschlüsse entstehen, frei.
AM ist nicht zur Prüfung von Sendungen auf Beförderungsausschlüsse gemäß Absatz 1 verpflichtet. Bei Verdacht auf das Vorliegen von Verstößen gegen die Beförderungsausschlüsse ist AM zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt. Zudem ist AM berechtigt, diese Sendungen unfrei zu Lasten des Auftraggebers an den Abholort zurückzubefördern oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten.

7.Entgelt

Der Absender ist verpflichtet, für jede Leistung das vorgesehene Entgelt zu zahlen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Absender das Entgelt im Voraus, spätestens bei Einlieferung der Sendung zu zahlen. Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebende Verbindlichkeit des Auftraggebers gegenüber AM gelten die im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Entgelte sowie Zahlungsfristen.
Der Empfänger kann bei unfreien Sendungen das Beförderungsentgelt zuzüglich eines Einziehungsentgelts sowie sonstige auf der Sendung lastende Kosten mit befreiender Wirkung für den Absender bezahlen („Nachentgelt“). Verweigert der Empfänger die vollständige Zahlung offener Kosten, gilt dies als Annahmeverweigerung. Unabhängig von dem vorgenannten Recht des Empfängers zur Zahlung des Nachentgelts bleibt der Absender zur Zahlung verpflichtet.

8.Reklamationen

Reklamationen über Mängel in der Beförderung müssen vom Auftraggeber innerhalb von zwei Tagen, nachdem dieser vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangt hat, gegenüber AM geltend gemacht werden, da anderenfalls keine Möglichkeit zur sofortigen Prüfung und Nachbesserung durch AM besteht. Reklamationen, die später als eine Woche nach dem Tag, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden sollen, eingehen können generell nicht mehr berücksichtigt werden. § 438 Abs. 5 HGB gilt nicht.

9.Haftung

AM haftet für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch AM beruhen.
Für sonstige Schäden haften AM, ihre Mitarbeiter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen, soweit sie auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die AM, ihre Mitarbeiter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen haben. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch AM, ihre Mitarbeiter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung für sonstige Schäden auf den unmittelbaren vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen, d.h. 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, begrenzt.
Für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandene Begleit- und Folgeschäden haftet AM nicht.
Bei Sendungen, für die gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist geschuldet ist, ist die Haftung der AM bei einer Lieferfristüberschreitung auf den einfachen Betrag der Fracht (Vergütung für die Beförderung) begrenzt.
Darüber hinaus ist die Haftung von AM ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen. Dies gilt auch für Nebenpflichtverletzungen und außervertragliche Ansprü che.
Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann AM im Falle des Wiederauffindens einer Sendung die Erstattung der nach den vorstehenden Absätzen geleisteten Entschädigung nach Ablieferung der Sendung verlangen.
Wird durch den Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Warenwert bestimmt, verbunden mit dem Auftrag an AM, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen, gelten ergänzend die Bedingungen des oder der Versicherer(s).
Für Sendungen, die im Auftrag des Auftraggebers an ein anderes Zustellunternehmen (z.B. Deutsche Post AG) übergeben werden (vgl. Ziff. 3.2), übernimmt AM die Haftung nur bis zur Übergabe der Sendungen an dieses andere Zustellunternehmen.
Von den Absätzen 2 bis 7 abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen AM und dem Auftraggeber schriftlich getroffen worden sind.

10.Datenschutz, Postgeheimnis

AM ist gesetzlich zur Wahrung des Postgeheimnisses und Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der AM ist eine entsprechende Verpflichtung auferlegt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.allgaeu-mail.de/datenschutz.html
Für Nutzer des Hybridbriefportals: Der Auftraggeber ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von AM verantwortlich. Sofern die Dienste von AM durch Berufsgeheimnisträger oder für besonders schutzwürdige Daten (z.B. besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO) verwendet werden, sind ggf. berufsrechtliche Besonderheiten oder weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen (z.B. eine Einwilligung der Betroffenen) durch den Auftraggeber zu beachten. AM erhält keine Kenntnis von Art und Inhalt der verarbeiteten Daten der Auftraggeber, ausgenommen der Adressdaten zum Zweck der Zustellung.

11.Sonstige Regelungen

Ansprüche gegenüber AM können weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz und auf Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten aber nicht verpfändet werden können.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von AM aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig festgestellt oder von AM anerkannt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Kempten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consum- ers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die AM ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Stand 01.05.2021